Wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis
Die wissenschaftliche Integrität beschreibt die ethische Grundhaltung und die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Redlichkeit und Qualität ihres wissenschaftlichen Wirkens. Diese Kultur ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Erkenntnisgewinn und -austausch einerseits und die Anerkennung der Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft andererseits.
Von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer IMW, insbesondere von den Führungskräften wird die wissenschaftliche Integrität als innere Haltung und in der täglichen Praxis vorgelebt.
Die Fraunhofer-Gesellschaft als Organisation der angewandten Forschung hat sich entsprechende Grundsätze als Basis ihres Selbstverständnisses gegeben. Diese sind im Fraunhofer-Verhaltenskodex verankert und orientieren sich an den Empfehlungen der Kommission »Selbstkontrolle in der Wissenschaft« durch die Mitgliedseinrichtungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Am 10. Juli 2020 ernannte der Institutsleiter Dr. Charlott Menke als Nachfolgerin von Dr. Nizar Abdelkafi, ehemals stellv. Abteilungs- und Gruppenleiter am Fraunhofer IMW, als neue Ombudsfrau für gute wissenschaftliche Praxis. In ihrer Funktion wirkt Dr. Menke im Institut darauf hin, dass insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs die wissenschaftliche Integrität vermittelt wird. Sie soll Problembereiche identifizieren, die zu wissenschaftlichem Fehlverhalten Anlass geben könnten. Als Ombudsfrau steht sie außerdem als Mediatorin bei Konfliktfällen zur Verfügung.
Vertreten wird sie von Dr. Norman Bedtke, der nicht nur Dr. Menke in ihrer Tätigkeit unterstützt, sondern in seiner Funktion auch bei Abwesenheit oder Befangenheit der Ombudsperson ansprechbar ist.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Fraunhofer-Gesellschaft.